Das Bundesvergabegesetz sieht auch vor, dass Bieter eine Ausschreibung nachprüfen bzw. widerrufen lassen können. Die Voraussetzungen hierfür werden ebenso im BVerG geregelt. Dieses sogenannte Nachprüfungsverfahren findet vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Es prüft, ob der Auftraggeber rechtswidrig gehandelt hat.