Öffentliche Aufträge müssen vorab einem bestimmten Verfahren zugeordnet werden. Man unterscheidet offene und nicht offene Verfahren. Weiters gibt es, je nach Auftragssumme, eine Einteilung in einen Oberschwellenbereich und einen Unterschwellenbereich.   

 

Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

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