Das Vergaberecht sieht vor, dass Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge unter seinen Anwendungsbereich fallen können, wenn es sich um entgeltliche Verträge handelt.
- Bauaufträge umfassen die Ausführung und Planung von Bauleistungen.
- Lieferaufträge können Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf von Waren zum Vertragsgegenstand haben. Darunter kann auch das Verlegen oder die Installation, die als Nebenarbeiten bezeichnet werden, fallen.
- Dienstleistungsverträge sind einfach alle Verträge, die nicht unter die Definition von Bauaufträgen oder Lieferaufträgen fallen.